Eintragung im Zentralregister der Versicherungsvermittler bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unter D-5K4M-YMX14-94, D-F-108-8GP3-12, D-W-108-TT79-20.
Berufsrechtliche Regelungen:
Genehmigung nach § 34 c GewO
Genehmigende Behörde:
Stadt Bielefeld, Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, 33607 Bielefeld, Tel. 0521-51-0
Erlaubniserteilung nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 i GewO, §§ 59-68 VVG, Versicherungsvermittlungsverordnung
IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brandström-Str. 1 – 3, 33602 Bielefeld, Tel. 0521-554-0
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen:
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Pflicht-Information gem. Artikel 3-5 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (TVO):
Nachhaltigkeit im Bezug auf Geld- und Kapitalanlagen ist wichtig für uns. Dennoch verfolgen wir aktuell dazu keine festgelegte Strategie. Wir bieten im Rahmen der fondsgebundenen Rentenversicherung die Nachhaltigkeitskonzepte der Versicherer an und im Bereich der freien Fondsanlage selbst gehen wir mit unseren Kunden in den Dialog, sofern nachhaltige Anlagekonzepte gewünscht sind.
Inwieweit sich ein nachhaltiges Produkt im Vergleich zu nicht nachhaltigen Anlagen zum Vor- oder Nachteil für den Sparer ergibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden. Dazu fehlen derzeit die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden.
Die Vergütung die wir für die Vermittlung von nachhaltigen Produkten erhalten unterscheidet sich nicht vor der Vergütung aus der Vermittlung von nicht nachhaltigen Produkten.